Zugangsvoraussetzungen für Finanzdienstleistungen
Der Zugang zu unseren Kredit- und Investitionslösungen ist ausschließlich volljährigen natürlichen Personen vorbehalten, die die volle rechtliche Geschäftsfähigkeit besitzen, um finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Das Mindestalter für jede Antragstellung beträgt 18 Jahre zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags, ohne Ausnahme. Diese Anforderung stellt sicher, dass jeder Antragsteller die Tragweite seiner Verpflichtungen, seine vertraglichen Pflichten und die finanziellen Konsequenzen eines Kredits oder einer Investition vollständig versteht.
Über das gesetzliche Mindestalter hinaus wird jeder Antrag auf Grundlage einer stabilen, überprüfbaren und nachhaltigen finanziellen Situation geprüft. Der Antragsteller muss insbesondere den Nachweis eines regelmäßigen monatlichen Einkommens erbringen, sei es aus einer beruflichen Tätigkeit, einer Rente, einer anerkannten Sozialleistung oder einer anderen legalen Einkommensquelle. Ziel dieser Analyse ist es, die Rückzahlungsfähigkeit genau zu bewerten, finanzielle Ungleichgewichte zu vermeiden und eine Lösung anzubieten, die der tatsächlichen finanziellen Lage des Kunden entspricht.
Unser Ansatz basiert auf den Prinzipien der finanziellen Verantwortung, Transparenz und des Verbraucherschutzes. Jeder Antrag wird individuell geprüft, ohne übermäßige Automatisierung, um die persönliche, familiäre und berufliche Situation des Antragstellers zu berücksichtigen. Diese Methodik ermöglicht eine faire, kohärente und den bewährten Praktiken der Finanzbranche entsprechende Antwort.